Förderung im Rahmen der Initiative ?Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit ?
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (dazu zählen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation. Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten. Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts. An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt. Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung). Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.