Fördermelder

Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik

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Worum es geht

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es den Künstlerinnen und Künstlern damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden. Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Touren, die bereits Bundesförderung erhalten ( z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik ausgeschlossen. Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.