Fördermelder

Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen, wirtschaftlich tätiger Verein oder öffentliche Einrichtung Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen), kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn Sie das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 2.000 EUR ) betragen, Sie über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sind, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Beachten Sie bitte, dass die Amortisationszeit Ihres Vorhabens nicht unter 5 Jahren liegen darf. Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre. Sie müssen nachweisen, dass Sie andere in Frage kommende Fördermöglichkeiten (beispielsweise der Europäischen Union, Bundesförderungen und spezifische Landesförderungen) ausgeschöpft haben. Nicht gefördert werden Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, die im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind, Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.