Fördermelder

Förderung im Rahmen des ESF -Bundesprogramm ? ?rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft?

Bund

Bundesweit · BundesweitArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören beziehungsweise von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sonstige gemeinnützige Träger, der keinem der 6 Spitzenverbände angeschlossen sind. Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen der Handlungsbereiche adressieren sowie in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung die bereichsübergreifenden Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung sicherstellen sowie die ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten. Sie planen in Ihrem Projektverbund maximal 4 Teilprojekte. Sie sind tarifgebunden oder lehnen sich an solche an und halten die üblichen Tarifregelungen sowie branchenüblichen Mindestlöhne ein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, reine Forschungsvorhaben und ausschließliche Qualifizierungsmaßnahmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.