Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms ?Akti(F) Plus ? Aktiv für Familien und ihre Kinder ?
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger, sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände. Weitere Voraussetzungen: Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach. In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund. Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören, sowie Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.