Fördermelder

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms ? Win-Win ? Durch Kooperation zur Integration ?

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von jungen Männern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise Bildungsträger, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, sonstige gemeinnützige Träger, Forschungseinrichtungen, Verbände sowie Unternehmen. Weitere Voraussetzungen: Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach. Das Vorhaben bezieht sich auf den Transfer und die Verstetigung eines der im Aufruf benannten ? good-practice ?-Ansätze (Handlungsfelder 1?10) in anderen Kommunen In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen. Mindestens eine Kommune und/oder Einrichtung der öffentlichen Verwaltung, eine örtliche Agentur für Arbeit und/oder ein Jobcenters, eine zivilgesellschaftliche Organisation und ein Unternehmens- und Wirtschaftsverband und/oder lokale (Sozial-)Unternehmen und Betriebe aus unterschiedlichen Branchen beteiligen sich an dem neu gebildeten Kooperationsverbund. Sie nehmen auf kommunaler Ebene sowie Bundes- und Länderebene klare sozialräumliche und inhaltliche Abgrenzungen insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen vor. Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt Träger/Teilvorhabenpartner aus Runde 1 und 2 dürfen eine Interessenbekundung einreichen, dürfen jedoch ihren eigenen sozial-innovativen Ansatz aus Runde 1/2 nicht nochmals in anderen Kommunen erproben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.