Fördermelder

Förderung im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Das Projekt, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen, Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen für ältere Menschen, Anregung eines intergenerationellen Dialogs, Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren, Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum. Es sind folgende weitere Bedingungen einzuhalten: Ihr Projekt muss gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten orientieren. Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent. Wenn Sie 2 Jahre in Folge eine Förderung erhalten haben, sind Sie im darauffolgenden Jahr von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.