Förderung im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024)
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Menschen mit schweren Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Abeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe des Programms sind vor allem schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, schwerbehinderte Menschen, die gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX im Arbeitsleben besonders betroffen sind und zur Teilhabe auch der Unterstützung der Integrationsfachdienste (IFD) bedürfen), sowie schwerbehinderte Menschen, die in einem Inklusionsbetrieb eine Beschäftigung finden. Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis muss in Hessen sein. Es muss sich um ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche handeln. Sie müssen ein tarifliches oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, ein für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliches Arbeitsentgelt zahlen. Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.