Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030
Bund
Bundesweit · BundesweitFrauenfoerderungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hochschulen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie legen Ihr Gleichstellungskonzept für Parität in schriftlicher und/oder elektronischer Form vor. Sie informieren über die bisherige Beteiligung Ihrer Hochschule am Professorinnenprogramm I , II und III in schriftlicher und/oder elektronischer Form. Ihr Gleichstellungskonzept für Parität wurde von dem Begutachtungsgremium positiv bewertet. Sie reichen die Berufungsnachweise beziehungsweise Einstellungsnachweise fristgerecht pro Einreichungsrunde ein. Im Fall der Förderung von Erstberufungen von Frauen auf Regelprofessuren setzt Ihre Hochschule die durch die Förderung des Bundes freiwerdenden sowie weitere Mittel in angemessener Höhe für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen ein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.