Fördermelder

Förderung im Rahmen des Programms ?Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur?

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind, Verbände, (Landes-)Agenturen, Beratungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU . Die Förderung ist an folgende Bedingungen verknüpft: Ihr Vorhaben muss mindestens dem Stand der Technik entsprechen, zur Marktdurchdringung von Energieeffizienzmaßnahmen beziehungsweise intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichern beitragen, übertragbar sein sowie messbar zur CO2 -Minderung beitragen. Ihr Modellprojekt muss sich durch seinen technologischen Reifegrad und den Innovationsgrad des Lösungsansatzes auszeichnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Privathaushalte, Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.