Förderung im Rahmen des Programms ?Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 ? 2027 ( VwV EFRE ? Wasserstoff 2021?2027)?
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Demonstrationsprojekt zum Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer räumlich fest abgegrenzten Region planen oder wissenschaftlich begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände), Vereine und Stiftungen, Unternehmen. Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist möglich. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie errichten die Modellregion Grüner Wasserstoff mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg und setzen sie dort um. Sie decken mit dem Vorhaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette in der Modellregion ab. Die Erzeugung des Wasserstoffs, auch des zu beschaffenden, muss grundsätzlich zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien geschehen (sogenannter ?grüner Wasserstoff?). Wenn Sie innovative Speicher- und Transportmöglichkeiten einsetzen, müssen Sie die zu erwartenden CO2 -Emissionen im Vergleich zu konventionellen Technologien/Anwendungen bilanzieren. Wenn Sie Wasserstofftankstellen errichten, muss dies mit der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH ) abgestimmt sein. Innerhalb der Modellregion demonstrieren Sie in einem integrierten Ansatz, wie verschiedene Anwendungen sinnvoll miteinander kombiniert und Synergien erzeugt werden können. In der wissenschaftlichen Begleitforschung setzten Sie sich mit übergeordneten Fragestellungen auseinander, setzen die einzelnen Teile der Modellregion systemisch in Beziehung und stellen die Ergebnisse der Modellregion in einen übergreifenden Rahmen. Konsortialpartnerinnen und -partner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln. Von der Förderung ausgeschlossen sind Privatpersonen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU -Kommission nicht Folge geleistet haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.