Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms
Land
Berlin · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind nach § 3 SportFG (Sportförderungsgesetz) als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Sportanlage befindet sich in Ihrem Eigentum, sie wird von Ihnen längerfristig vertraglich genutzt oder wird von Ihnen käuflich erworben. Sie müssen die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke erfüllen. Sie müssen uneingeschränkt und aktiv bei der Dopingbekämpfung (einschließlich der Dopingprävention) mitwirken. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. Sie müssen die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Sportorganisation und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichern. Das Darlehen müssen Sie durch eine Bürgschaftserklärung oder durch eine Bankbürgschaft absichern. Bitte bachten Sie die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für bewegliche Sachen und 25 Jahren für Grundstücke und Gebäude.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.