Fördermelder

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID -Digitale Sicherheit

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen. Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen. Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen. Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden. Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein. Von der Förderung ausgeschlossen ist Software , für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.