Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilprogramm MID -Gutschein MID -Digitalisierung
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Mit dem MID -Gutschein MID -Digitalisierung können Unternehmerinnen und Unternehmer einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50.000.000 EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43.000.000 EUR aufweisen. Maßgeblich sind dafür die Daten der letzten 3 Jahresabschlüsse. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die getätigte Maßnahme muss ihre Wirkung an einem Standort in NRW entfalten. Projekte, die schon im Rahmen anderer Programme, der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder, gefördert werden, können nicht noch einmal durch MID -Gutschein unterstützt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.