Fördermelder

Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als innovatives Start-up im Agrarbereich Finanzierungsbedarf in Ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und dazu einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups, die eine Betriebsstätte in Deutschland haben, die die Voraussetzungen eines ?kleinen Unternehmens? nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt oder deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Geschäftsmodell beziehungswiese die Innovationen müssen von unmittelbarer Bedeutung und Nutzbarkeit für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Fischerei oder die Aquakultur sein. Ihr Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein. Sie als antragstellendes Unternehmen müssen ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen und dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Es muss plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit geben. Die Personen der Geschäftsleitung müssen ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung zur Leitung des Unternehmens haben. Für Sie als innovatives Unternehmen gilt: Sie müssen die Voraussetzungen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erfüllen und dies nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.