Fördermelder

Förderung kriminalpräventiver Projekte

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Sie müssen vor Ihrer Maßnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates teilgenommen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.