Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Aufgaben des Naturschutzes oder der Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, einzelne Beteiligte, Wasser- und Bodenverbände sowie ähnliche Rechtspersonen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen von der Flurbereinigungsbehörde aufgestellten Finanzierungsplan vorweisen können. Wenn Sie Grundstücke bereitstellen, muss dies im Bodenordnungs- beziehungsweise im Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Sie müssen die Unterhaltung der übertragenen Grundstücke und der geförderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme sicherstellen. Auch im Fall von Eigentumsänderungen müssen Sie die beabsichtigte Entwicklung der Fläche sicherstellen. Außerdem müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für bauliche Anlagen beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.