Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)
Land
Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von Natura-2000-Gebieten bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber mit Betriebssitz in Thüringen als natürliche oder juristische Personen, die in benachteiligten oder spezifischen Gebieten wirtschaften. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Fläche liegt innerhalb der Förderkulisse. Sie bewirtschaften und pflegen die Flächen selbst. Es handelt sich um eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar in einem benachteiligten beziehungsweise spezifischen Gebiet. Sie erreichen einen Mindestförderbetrag von EUR 300,00.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.