Fördermelder

Förderung Messe meets Mittelstand NRW

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Messe, an der Sie teilnehmen möchten, ist im AUMA -Verzeichnis (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. ) gelistet. Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter 50.000.000 EUR , bei Messebeteiligungen in EU - und EFTA--European Free Trade Association, deutsch: Europäische Freihandelsassoziation -Ländern unter 10.000.000 EUR . Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt. Nicht gefördert werden Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sowie die Teilnahme an Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.