Fördermelder

Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Land

Sachsen · LandesförderungSmart Cities RegionenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens. Sie führen das Projekt in Regionen des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers im Land Sachsen (Sächsische Braunkohlereviere) durch. Ihr Projekt muss in den Fördergebieten einen Beitrag zur Strukturentwicklung leisten durch die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beziehungsweise Steigerung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte Für Ihr Projekt als kommunale Körperschaften mit Ausgaben von mehr als EUR 1 Million muss eine gemeindewirtschaftliche Stellungnahme vorliegen. Sie müssen eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beifügen. Bei Baumaßnahmen, bei denen die Förderung von Bund und Land EUR 1 Million (beziehungsweise EUR 1,5 Million bei Baumaßnahmen kommunaler Körperschaften) übersteigt, müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung hinzuziehen. Sie führen das Vorhaben zusätzlich durch. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes sichern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.