Fördermelder

Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Sachsen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt für Mittel aus dem EFRE sind kommunale Körperschaften: sächsische Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Nahverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde, Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen, Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, Universitäten und Hochschulen und Bürgerbusvereine. Antragsberechtigt für Mittel aus dem JTF sind Straßenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Mitteldeutschen Revier, bestehend aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen als sächsisches JTF-Fördergebiet. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen nachweisen, dass die zu fördernde Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden. Ihre Maßnahme muss sich in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept (zum Beispiel Mobilitätsstrategien oder nachhaltige urbane Mobilitätspläne) einfügen und mit den darin enthaltenen Zielen vereinbar sein. Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie die Klimaverträglichkeit nachweisen. Sie müssen gleichstellungspolitische Fragen berücksichtigen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.