Fördermelder

Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Land

Brandenburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie auf Ihrem Ackerland Blüh- oder Ackerrandstreifen anlegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Blühstreifen und der Ackerrandstreifen müssen zwischen 10 und 50 Meter breit sein und eine Fläche von mindestens 0,3 Hektar umfassen. Für die Einsaat müssen Sie festgelegte Blühmischungen verwenden. Der Blüh- oder Ackerrandstreifen darf maximal 50 Prozent Ihrer Parzelle einnehmen. Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1. des Jahres nach der Antragstellung und umfasst mindestens 5 Jahre. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.