Fördermelder

Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie neue Unterstützungs- und Wohnformen umsetzen wollen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss als Anschubfinanzierung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Konzept vorlegen, aus dem folgende Informationen hervorgehen: Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen, also der Stand der Planung, die Räumlichkeiten, die Organisation, die Personalausstattung sowie die Qualifikation des Personals, das bürgerschaftliche Engagement, die Entwicklungsperspektive sowie die Nachhaltigkeit. Die Befürwortung des Projekts durch die örtliche Kommune muss vorliegen. Die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise maximal 2 Jahre, bei seniorengerechten Quartierskonzepten maximal 4 Jahre.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.