Fördermelder

Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Land

Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Landesvereine und -verbände sowie Kreis- und Ortsvereine und -verbände, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu betreuen und zu fördern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Beteiligung anderer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen. Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.