Fördermelder

Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes?

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein haben und ökologische Anbauverfahren anwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gemäß GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernde Fläche muss sich in Schleswig-Holstein befinden. Sie müssen sich verpflichten, die einzelnen Maßnahmen mindestens 5 Jahre durchzuführen. Für Bewilligungen mit Verpflichtungsbeginn 1.1.2022 oder später beträgt der Verpflichtungszeitraum maximal 3 Jahre. Sie müssen den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaften. Darüber hinaus bestehen spezifische Fördervoraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.