Förderung sozialer Beratungsstellen
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine soziale Beratungsstelle betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren laufenden Personalkosten erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die soziale Beratungsstellen unterhalten. Ihre Beratungsstelle muss einen regionalen Bedarf decken, den die zuständigen Jugend- oder Sozialhilfeträger festgestellt haben, auf Basis einer abgestimmten Konzeption und einer gesicherten Gesamtfinanzierung arbeiten, qualifizierte Fachkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen beschäftigen, beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kinder- und Jugendtherapeutinnen und -therapeuten, flexible Öffnungszeiten, telefonische und elektronische Erreichbarkeit, kurzfristige Beratung in Krisensituationen und geeignete Räumlichkeiten bereitstellen, die Beratung unentgeltlich anbieten, durch die kommunalen Gebietskörperschaften angemessen gefördert werden, eine personelle Mindestbesetzung aufweisen. Das bedeutet 3 Fachkraftstellen in integrierten Erziehungs- und Beratungsstellen sowie je 2 Fachkraftstellen in der Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung und Suchtberatung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.