Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF)
Land
Niedersachsen · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Niedersachsen. Die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Ausgaben der Gesamtmaßnahme nachhaltig einsetzen, das bedeutet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Interessen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können. Bei Durchführungsmaßnahmen müssen Sie als Gemeinde für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept vorlegen. Ihr Vorhaben, also die Gesamtmaßnahme, muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden. In allen Programmen müssen Sie bei Ihren Maßnahmen Aspekte des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.