Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
Land
Hessen · LandesförderungDigitalisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden über eine Projektträgerin oder einen Projektträger gestellt, die oder der dem intersektoralen Gesundheitsnetzwerk angehört und von diesem beauftragt ist. Projektträgerinnen und Projektträger können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde intersektorale Gesundheitsnetzwerke müssen mindestens 2 Gesundheitssektoren zugeordnet werden können, aus mindestens 8 hessischen Unternehmen/Mitgliedern mit Sitz in Hessen bestehen, die Leistungen nach dem SGB V, XI oder XII erbringen. Die Mitglieder des Gesundheitsnetzwerks müssen ihren freiwilligen Zusammenschluss nachweisen, zum Beispiel durch einen Konsortialvertrag, Kooperationsvertrag, eine Vereinssatzung oder einen Gesellschaftervertrag, in dem oder der die Rechte und Pflichten geregelt sind. Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben mit Studiencharakter und mit betriebswirtschaftlichem oder organisatorischem Charakter ohne zugrunde liegendes technologisches Konzept.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.