Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Bund
Bundesweit · BundesweitInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen, der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen. Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes. Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen. Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 %, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.