Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungHandelZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz, Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz, Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes, Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen, Gemeinden und Regionalinitiativen, berufsständische Verbände und Institutionen sowie Verbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der KMU -Definition der EU erfüllen. Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.