Fördermelder

Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte und ihre Zusammenschlüsse, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Für Vorhaben des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen und bei freiwilligen Naturschutzleistungen sind auch andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder ihre Zusammenschlüsse antragsberechtigt, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Wohnsitz oder als Zusammenschlüsse ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt liegen. Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um bereits auf andere Weise rechtlich vorgeschriebene Förderverpflichtungen handeln. Beachten Sie außerdem bitte die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche. Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder stillgelegt sind, ausgewiesene Landschaftselemente entsprechend dem gültigen Referenzsystem Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Gewässerflächen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.