Förderung von Agrarumweltmaßnahmen
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen besonders umweltfreundlich bewirtschaften wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der GAP(Gemeinsame Agrarpolitik)-Direktzahlungen-Verordnung ausüben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Maßnahme für mindestens 5 Jahre durch. Sie geben den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle. Es muss sich um landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung handeln, die in Nordrhein-Westfalen liegen. Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.