Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe psychosoziale Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Angebot muss in das Netzwerk der Frühen Hilfen eingebunden sein, entsprechend der Ziele und Zielgruppen der Frühen Hilfen konzipiert werden, die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz in den Vordergrund stellen. Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte für die Projekte müssen über entsprechende Fachkompetenzen verfügen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.