Fördermelder

Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um im Bereich der Pflege eine möglichst wohnortnahe und bedarfsdeckende Versorgung auszubauen und nachhaltig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind für Angebote zur Unterstützung im Alltag juristische Personen oder Personengesellschaften und für die Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie für Modellvorhaben natürliche oder juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unterstützungsangebot muss nach § 45 a SGB XI und nach der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) anerkannt worden sein oder im Förderjahr voraussichtlich anerkannt werden. Beachten Sie bitte, dass die Laufzeit von Vorhaben zur Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie von Modellvorhaben inormalerweise auf 3, höchstens aber auf 5 Jahre zu befristen ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.