Fördermelder

Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit und von erfolgreichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Transformationsprozessen in Innenstädten (?Resiliente Innenstädte?)

Land

Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune eine territoriale Strategie für Ihre Innenstadt erstellt haben und in das Programm ?Resiliente Innenstädte? aufgenommen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF + über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und die Aufnahme in das Programm ?Resiliente Innenstädte? erhalten haben, sowie abhängig vom Fördergegenstand auch sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum und rechtsfähige Zusammenschlüsse, die Vorhaben in den Kommunen umsetzen und eine Quartiersgemeinschaft bilden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen eine positive Stellungnahme der Steuerungsgruppe der Kommune, in der das Vorhaben durchgeführt werden soll, vorlegen. Im Fall von Projekten für klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr und zur Etablierung CO2 -neutraler Nahlogistik zur Überwindung der ?letzten Meile? müssen verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte vorliegen. Nicht gefördert werden unter anderem allgemeine Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Personal- und Sachausgaben), die Sie auch ohne das geförderte Vorhaben hätten tragen müssen, Eigenleistungen und Ausgaben für Grunderwerb.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.