Förderung von Ausbildungsverbünden
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbunds schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung von Ausbildungsverbünden ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als kleines Unternehmen oder als Kleinstunternehmen. Sie müssen die Ausbildung mit mindestens einem weiteren Unternehmen, das nicht mit Ihrem verflochten ist, und gegebenenfalls zusätzlichen Ausbildungspartnern auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung durchführen, das Ausbildungsverhältnis entweder zusätzlich schaffen oder auf den Verbund angewiesen sein, weil Sie ansonsten im zur Förderung angemeldeten Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt wären, eine Ausbildungsvergütung zahlen, die von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweicht. Die oder der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die noch bei ihren Eltern leben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Verbünde, die bereits eine andere staatliche Förderung erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.