Fördermelder

Förderung von Ausbildungsverbünden

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund anbieten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Ausbildung, für die Sie die Förderung erhalten, muss es sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz ( BBiG ), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArB) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln. Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe müssen im Verbund abgedeckt werden können. Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung Ihres Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?Stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen in Ihrer Projektdarstellung das Verbundmodell beschreiben und die Anzahl der geplanten Ausbildungsplätze und der geplanten Ausbildungsberufe angeben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen. Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die aus anderen EU - oder Landesprogrammen oder aus dem Bundesprogramm ?Ausbildungsplätze sichern? gefördert werden, und Vorhaben von Dienststellen der Bundes- und Landesverwaltung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.