Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSFöRL M-V)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer an einer staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren und unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr lang ein Stipendium erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind ausländische Studierende an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre wirtschaftliche Notlage muss durch außergewöhnliche Umstände oder Ereignisse wie eine Krankheit oder politische Krisen in Ihrem Heimatland entstanden sein. Bei Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie sich auch anderweitig um finanzielle Unterstützung bemüht haben. Sie können die Förderung nicht erhalten, wenn Sie an einem Studienkolleg studieren, ein Zweit- oder Zusatzstudium absolvieren oder ein Stipendium von anderer Stelle erhalten. Mit dem Antrag müssen Sie eine von einer verantwortlichen Person (Studienbüro, Prüfungsamt, Professor, Professorin oder andere) unterschriebene fachliche Einschätzung vorlegen, dass ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.