Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW )
Land
Saarland · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Errichtung oder den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger von öffentlichen Berufsbildungszentren im Sinne des Schulordnungsgesetzes, die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) als strukturschwache Regionen eingestuft sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Gebieten beitragen, den regionalen Humankapitalbestand erhöhen, die regionale Wirtschaftskraft stärken oder Ausstattungsdefizite in der regionalen Ausbildung kompensieren. Ihre Modernisierungsmaßnahmen müssen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sie müssen in dem Berufsbildungszentrum ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem implementieren oder implementiert haben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben erbringen. Grundstücke sind für eine Dauer von mindestens 15 Jahren entsprechend dem Zuwendungszweck zu nutzen (Zweckbindungsfrist). Sie dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.