Fördermelder

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen im Güterkraftverkehr Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind. Bis 30.6.2024 muss die technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen betragen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mit dem Ausbildungsverhältnis wird erst nach Bewilligung des Antrags begonnen. Ausgeschlossen von der Förderung sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung. Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten. Die geplanten Vorhaben dürfen nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.