Fördermelder

Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen eine Bildungsveranstaltung für Jugendliche planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein. Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen. Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung. Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.