Fördermelder

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss

Worum es geht

Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen. Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals. Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt. Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.