Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Digitalisierungsprojekt muss innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? verfolgt werden, mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen, innovativ und zukunftsorientiert sein, nachnutzbar gestaltet sein, einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? leisten und von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein. Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen. Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.