Fördermelder

Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms

Land

Bayern · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Haushalt mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnung muss angemessen groß und abgeschlossen sein. In einem Zweifamilienhaus können Sie die Förderung nur für die Wohnung erhalten, die Sie selbst nutzen. Sie erbringen einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten. Mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer der Immobilie dürfen Sie nicht in gerader Linie verwandt sein. Bei einem Zweiterwerb, also dem Kauf einer Bestandsimmobilie, müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Kosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen. Es gelten die sonstigen technischen Förderungsvoraussetzungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.