Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie neue emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 kaufen oder leasen, können Sie eine Förderung beantragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das zu fördernde Fahrzeug muss in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden. Das zu fördernde Fahrzeug muss mehr als 50 % der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen. Je nach Fahrzeugkategorie müssen die zu fördernden Fahrzeuge während der Zweckbindungsfrist eine Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr erbringen. Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass das zu fördernde Fahrzeug für mindestens 6 Jahre in Betrieb ist. Die Mindestbetriebsdauer (72 Monate) gilt als Zweckbindungsfrist. Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie beziehungsweise im Aufruf zur Antragseinreichung. Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende: die einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind (Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a der AGVO ), in Fällen gemäß Artikel 1 Absatz 2 bis 5 AGVO oder die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.