Fördermelder

Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Land

Bayern · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen: Unterhaltung, Kunst und Kultur; Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz; soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken; Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen; Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience . Sie müssen den Förderbetrag für Entwicklung und Produktion mindestens zu 100 Prozent in Bayern verwenden. Sie bekommen die Förderung für die Verbreitung Ihres XR-Projekts, wenn es im Freistaat Bayern realisiert oder bereits vom FFF Bayern gefördert worden ist. Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.