Förderung von Fanprojekten
Land
Sachsen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe, Kommunen, Vereine und Verbände, andere Maßnahmenträger sowie der Sächsische Fußballverband. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihr Projekt muss sich auf ein Spieljahr beziehen (1.7. bis 30.6. des folgenden Jahres). Bei Fanprojekten nach dem NKSS müssen sich der DFB beziehungsweise die DFL finanziell beteiligen. Der DFB beziehungsweise die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend muss Ihr Projekt positiv bewerten. Ihre Maßnahmen zur Gewaltprävention müssen vom Sächsischen Fußballverband befürwortet werden. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.