Fördermelder

Förderung von Forschung und Infrastuktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Land

Saarland · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Hochschule oder außerhochschulische Forschungseinrichtung ein Vorhaben zur Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie zur Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Maßnahmen überwiegend im Saarland durch. Für das Vorhaben reichen Sie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein. Sie sind im Projekt nicht wirtschaftlich tätig, das heißt, Sie führen unabhängige Forschung und Entwicklung durch und verbreiten die ungeschützten Forschungsergebnisse weiter und investieren die Einnahmen aus der Veräußerung geschützter geistiger Eigentumsrechte, die im Projekt erworben werden, wieder in nicht wirtschaftliche Tätigkeiten. Ihre wissenschaftliche Forschungsvorhaben lassen Ergebnisse erwarten, die über den Stand der Wissenschaft hinausgehen. Sie weisen den Stand der Wissenschaft und Ihre bisherigen Arbeiten nach. Bei Forschungs- und transferrelevanten Infrastrukturmaßnahmen werden bevorzugt solche Forschungsschwerpunkte und Institutsbildungen gefördert, die durch interdisziplinäre Zusammenführung verschiedenartiger Forschungs- und Technologiefelder besondere Innovationsschübe im Saarland zum Ziel haben. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert. Wenn Sie ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben umsetzen, ist der Einsatz von REACT- EU -Mittel auf Ausgaben beschränkt, die Sie im Zeitraum vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2023 getätigt haben. Sie beginnen nicht vor der Bewilligung der Mittel mit der Durchführung des Projektes.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.