Fördermelder

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt in den Bereichen Bauwesen, Architektur oder Bau- und Wohnungswirtschaft mit Hochbaubezug planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik müssen vorhanden sein und dargelegt werden. Antragstellende müssen maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein. Die Beteiligten müssen nachweislich über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Von der Förderung ausgenommen sind reine Investitionsvorhaben, Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie nicht vorhabenbezogene Anträge (beispielsweise Anträge auf institutionelle Förderung).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.