Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben begleiten oder als kleines neu gegründetes Technologieunternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind in Förderphase I : Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die Gründungsteams beschäftigen, in Förderphase II : Kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fo?rderphase I Die Mitglieder Ihres Gru?ndungsteams mu?ssen u?ber einen akademischen Abschluss verfu?gen (mindestens Diplom, Master oder vergleichbar), wobei eine Person des Gru?ndungsteams eine niedrigere Qualifikationsstufe (zum Beispiel Bachelor oder anerkannte Berufsqualifikation) haben kann. Ein Mitglied Ihres Gru?ndungsteams u?bernimmt die Projektleitung und zeichnet sich durch entsprechende Managementqualifikation aus. Ihr Gru?ndungsteam verfügt über Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial. Die grundlegenden Arbeiten Ihres Projekts mu?ssen aus einem Forschungsprojekt beziehungsweise einer anderen wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, die unter Beteiligung eines oder mehrerer Mitglieder Ihres Gründungsteams durchgefu?hrt wurde und nachhaltiges Potenzial einer wirtschaftlichen Verwertung erkennen la?sst. Ausgangspunkt ist immer eine technische Basisinnovation. Die grundsa?tzliche Machbarkeit (?proof of principle?) und die Validierung eines wirtschaftlich aussichtsreichen Anwendungsfalls muss gezeigt worden sein. Ihr Gru?ndungsteam wird bei der Kommerzialisierung der Projektergebnisse vollumfa?nglich unterstützt. Insbesondere ist die Bereitschaft und Absicht der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung erforderlich, der Unternehmensgru?ndung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktu?blichen Konditionen zu gewa?hren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung Ihres zu gru?ndenden Unternehmens fo?rderlich sind. Eine Absichtserkla?rung u?ber die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte aus den zugrundeliegenden Forschungsarbeiten müssen Sie vor Bewilligung vorlegen. Ihr Projekt muss auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet sein, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mindestens 1 - 1,5 Jahren erfordert. Ihr Projekt muss mit erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiken verbunden sein. Ihr Projekt muss einen dokumentierten Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten. Ihr Projekt wird nicht durch andere Programme des Bundes, der La?nder oder der Europa?ischen Kommission gefo?rdert. Die antragstellende Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung verpflichtet sich, Ihrem Forschungsteam entsprechende Arbeitsmo?glichkeiten (Grundausstattung an Laboreinrichtungen und sonstige Infrastruktur) zur Verfu?gung zu stellen und Sie in allen Belangen zu unterstu?tzen. Eine Hochschullehrerin, ein Hochschullehrer beziehungsweise eine Arbeitsgruppenleiterin oder einen Arbeitsgruppenleiter der antragstellenden Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung begleitet Ihr Forschungsteam wa?hrend der Projektlaufzeit als Mentorin beziehungsweise Mentor. Ihr Gru?ndungsteam verpflichtet sich, mit Unterstu?tzung des gru?ndungsunterstu?tzenden Netzwerks einen oder gegebenenfalls mehrere Coaches auszuwa?hlen, die Ihr Gru?ndungsprojekt begleiten und Ihr Gru?ndungsteam bei gru?ndungsbezogenen Fragen unterstu?tzen, und einen Coachingplan mit wesentlichen Schritten zur gru?ndungsbezogenen Qualifizierung und Begleitung wa?hrend der Projektlaufzeit abzustimmen. Das Gru?ndungscoaching soll innerhalb eines halben Jahres nach Projektstart begonnen werden. Die Gru?ndung einer Kapitalgesellschaft oder die Aufnahme der Gescha?ftsta?tigkeit im Verlauf der Fo?rderung sind zula?ssig, du?rfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem gefo?rderten Projekt an der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung zu trennen. Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzula?ssig und von der Fo?rderung ausgeschlossen. Fo?rderphase II Die technische Demonstration Ihrer Innovation (?proof of concept?) muss abgeschlossen sein. Ihre Entwicklungsarbeiten zur Erstellung eines marktfa?higen Prototyps beziehungsweise zur Vermarktung eines technologischen Verfahrens sind noch nicht abgeschlossen und erfordern noch weitere Entwicklungsarbeiten. Eine nachvollziehbare Unternehmenskonzeption (Businessplan) liegt vor. Ihr Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland vor Beginn der Fo?rderphase II gegru?ndet werden. Eine Einlage von Stammkapital in Ho?he von mindestens 25.000 EUR in Ihr Unternehmen muss erbracht worden sein. Die notwendigen Rechte am geistigen Eigentum aus der vorherigen Forschung und aus Fo?rderphase I mu?ssen Ihrem Unternehmen fu?r eine wirtschaftliche Verwertung zur Verfu?gung stehen. Mindestens ein Mitglied Ihres Gru?ndungsteams aus Fo?rderphase I bringt das Wissen und die Arbeitskraft in Ihr neues Unternehmen ein und ist in der Gescha?ftsfu?hrung vertreten. Ihre Innovationen beruhen auf Anwendungen im Bereich der Ku?nstlichen Intelligenz. Ihr Gru?ndungsprojekt wird nicht durch andere Fo?rderprogramme des Bundes, der La?nder oder der Europa?ischen Kommission gefo?rdert. Dies gilt nicht fu?r Kredit- oder Beteiligungsprogramme.
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